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Anleitung:

 

Die Sache mit der Sushiqualität

Die klassiche Sushi- oder Sashimiqualität wie Händler ihren Fisch anbieten, gibt es in Europa nicht.

Dies dient oft nur als Marketing.

In der EU Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist gesetzlich geregelt, dass Fisch in Europa nur roh verzährt und angeboten werden darf,wenn er nach dem Fang bei -20 Grad für 24 Stunden gefrohren wurde. So gehen Fischerzeuger sicher, dass alle Parasiten, Keime und Erreger abgetötet wurden.

Um auf der sicheren Seit zu sein fragt ihr an eurer Fischtheke einfach nach diesem Tiefkühlverfahren und wenn der Händler euch bestätigt, dass der Fisch auf diese Weiße gefrohren wurde, könnt ihr ihn für euer Sushi verwenden.

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